Pflichtstellplätze – die unkomplizierte Lösung für die Stellplatzverpflichtung
Wer schon einmal in Wien ein Gebäude errichtet, umgebaut oder einen Dachboden ausgebaut hat, musste sich mit dem Thema Pflichtstellplätze beschäftigen. Denn das Wiener Garagengesetz gibt in solchen Fällen die Errichtung von Parkplätzen vor.
Häufige Fragen rund um Pflichtstellplätze
Was kann ich tun, wenn ich keine eigenen Parkplätze in oder an meinem Gebäude habe?
In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit einer vertraglichen Sicherstellung, d.h. dass Parkplätze extern (z.B. von WIPARK) angemietet werden können.
Gibt es bei Pflichtstellplätzen etwas Besonderes zu beachten oder können sich Pflichtstellplätze an beliebigen Orten befinden?
Ein vertraglich sichergestellter Pflichtstellplatz muss sich im Umkreis von ca. 500 Metern des Bauplatzes befinden. Aufgrund des flächendeckenden Garagennetzes gilt WIPARK als verlässlicher Partner für Pflichtstellplätzen in Wien. Nutzen Sie unsere Garagensuche, um in der Nähe Ihres Gebäudes bzw. Bauplatzes eine geeignete Parkmöglichkeit von WIPARK zu finden.
Ich habe noch ungeklärte Fragen, an wen kann ich mich wenden?
Sollten rund um das Thema Pflichtstellplätze noch offene Fragen bestehen, dann wenden Sie sich bitte an Fr. Sonja Willfort.
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