Erklärung zur Barrierefreiheit

Die WIPARK Garagen GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.wipark.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten und oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)“ vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Webseite der WIPARK GmbH enthält ältere Applikationen und Anwendungen, welche teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Die WIPARK GmbH ist aber bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten. Neue Applikationen beziehungsweise Erweiterungen werden barrierefrei umgesetzt.

 

Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus genannten Gründen nicht barrierefrei:

Erfolgskriterium (1.1.1 Nicht-Text-Inhalte) 
Einige Bilder haben keinen Alternativ-Text 
Einige dekorative Elemente sind nicht ausgeblendet  

Erfolgskriterium (1.2.2 Untertitel aufgezeichnet)  
Videos mit Audio benötigen Untertitel 

Erfolgskriterium  (1.2.3 Audio Description or Media Alternative (Prerecorded)) 
Videos benötigen eine Audio-Beschreibung 

Erfolgskriterium (1.3.1 Info and Relationships) 
Einige Texte sind keiner Seitenregion zugeordnet 
Containerelement ist leer 
Überschriften sind nicht strukturiert 
Verborgende Elemente sind fokussierbar  

Erfolgskriterium (1.4.3: Contrast (Minimum)) 
Der Farbkontrast erfüllt nicht die Mindestanforderungen 

Erfolgskriterium (1.4.12 Text Spacing) 
Der Textabstand zwischen Elementen ist zu gering 

Erfolgskriterium (2.1.2 No Keyboard Trap) 
Kein Fokus-Trap in der Mobilen Navigation 

Erfolgskriterium (2.4.7 Focus Visible) 
Optische Hervorhebung von einigen Aktionselementen fehlt 

Erfolgskriterium (2.4.4 Link Purpose) 
Der Link-Zweck ist nicht eindeutig 

Erfolgskriterium (4.1.1 Parsing) 
Element-IDs sind nicht eindeutig 

Erfolgskriterium (4.1.2: NameRoleValue
Dem Formularfeld fehlt eine Bezeichnung 
Einige Links haben keinen Text 

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 24. April 2023 erstellt.

Vorlage für das Statement: Model Accessibility Statement 

Grundlage für das Statement: Manuelle und automatisierte Accessibility-Evaluierung von Samples der Webseite wipark.at (April 2023)
Diese Erklärung wurde zuletzt am 24. April 2023 überprüft

 

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf wipark.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, das Webservice der WIPARK GmbH weiter zu verbessern. Wenden Sie sich hierfür gerne an:

Beauftragte für Barrierefreiheit bei WIPARK:

Susanne Hauk
Thomas-Klestil-Platz 13
1030 Wien 
Tel: +43 (664) 88480026
E-Mail

Verantwortlich für diese Seite:

WIPARK GMBH
Thomas-Klestil-Platz 13
1030 Wien
Tel: +43 1 600 30 22 48122
E-Mail

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen

Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder die Gemeinde Wien oder einer dem Land oder der Gemeinde Wien zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien beziehungsweise gegenüber den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.