Dauerparkkarte
Einwilligung erforderlich
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Mit der Dauerparkkarte erhalten Sie eine unbegrenzte Parkberechtigung (das Ein- und Ausfahren ist jederzeit möglich) oder an einigen Standorten einen stark verbilligten Nachtparkplatz. Dieser umfasst eine Dauerparkberechtigung in den Nachtstunden sowie unbegrenztes Parken an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
Kosten
Die exakten Dauerparktarife finden Sie bei den einzelnen Standorten.
Bitte beachten Sie, dass für den Dauerparkplatz eine Sicherstellung in der Höhe einer Monatsmiete zu hinterlegen ist und die Bezahlung der Dauerparkmiete über ein SEPA-Lastschriftmandat (Abbuchungsauftrag) erfolgt.
Die Vereinbarung zum Dauerparken beginnt entweder am 1. oder 15. eines jeden Monats.
Dauerparkkarte erwerben
Sie können die Anforderung für einen Dauerparkplatz online über das Bestellformular durchführen oder sich mit unserem Kundenbüro unter +43 1 600 30 22 – 48122 bzw. via info@wipark.at in Verbindung setzen. In personalbesetzten Garagen haben Sie auch die Möglichkeit, sich direkt an die Mitarbeiter*innen vor Ort zu wenden.
Häufige Fragen rund um die Dauerparkkarte
Welche Kündigungsfrist gilt für Dauerparkkarten?
Mietverträge gelten auf unbestimmte Zeit und können unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines jeden Monats gekündigt werden.
Welche Möglichkeit gibt es, wenn ich meine Dauerparkkarte für einen bestimmten Zeitraum nicht benötige?
Die meisten Dauerparkkarten können für einen Zeitraum von bis zu maximal 6 Monaten monatsweise karenziert werden. Auch hierfür gilt die Frist von einem Monat zum Letzten eines jeden Monats.
Warum unterscheiden sich die Preise abhängig vom Standort?
Die Preise hängen von verschiedenen Faktoren ab. Bei Park + Ride-Garagen und sogenannten Wohnsammelgaragen, wird der Preis von Fördergebern festgelegt. In anderen Garagen wiederum ist der Preis (ähnlich wie bei Wohnungen) von Faktoren wie Lage, Erreichbarkeit, Errichtungs- und Betriebskosten etc. abhängig.
Warum bezahle ich in manchen Garagen im Winter mehr?
An einigen Standorten wird in den Monaten November bis März ein sogenannter Saisonzuschlag in der Höhe von 20 % des Monatstarifs verrechnet. Dieser Saisonzuschlag dient zur Deckung der Mehrkosten in den Wintermonaten wie z. B. Schneeräumung, vermehrte Reinigung der Garage, Rampenheizungen etc.
Habe ich in der Garage einen reservierten Parkplatz?
Im Regelfall gilt in WIPARK-Garagen freie Stellplatzwahl, das heißt Sie können den ersten freien Parkplatz benutzen. Bitte nehmen Sie aber natürlich Rücksicht auf Parkbeschränkungen wie Behindertenparkplätze oder Ladestellen für Elektrofahrzeuge.
Was mache ich, wenn ich in der Nacht oder am Wochenende ein Problem in der Garage habe?
Unser 24 h Service steht Ihnen von 0 – 24 Uhr an 365 Tagen im Jahr unter der Telefonnummer 0810 10 10 36 zur Verfügung.