Dauerparkkarte

Wenn Sie Ihr Fahrzeug dauerhaft in der Nähe Ihres Wohnortes oder Arbeitsplatzes abstellen wollen, ist die WIPARK-Dauerparkkarte das ideale Parkprodukt. Mit dem folgenden Formular können Sie Verfügbarkeit von Dauerstellplätzen in unseren Standorten anfordern.

Mit der Dauerparkkarte erhalten Sie eine unbegrenzte Parkberechtigung (das Ein- und Ausfahren ist jederzeit möglich) oder an einigen Standorten einen stark verbilligten Nachtparkplatz. Dieser umfasst eine Dauerparkberechtigung in den Nachtstunden sowie unbegrenztes Parken an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.

 

Kosten

Die exakten Dauerparktarife finden Sie bei den einzelnen Standorten.

Bitte beachten Sie, dass für den Dauerparkplatz eine Sicherstellung in der Höhe einer Monatsmiete zu hinterlegen ist und die Bezahlung der Dauerparkmiete über ein SEPA-Lastschriftmandat (Abbuchungsauftrag) erfolgt.

Die Vereinbarung zum Dauerparken beginnt entweder am 1. oder 15. eines jeden Monats.

 

Dauerparkkarte erwerben

Sie können die Anforderung für einen Dauerparkplatz online über das Bestellformular durchführen oder sich mit unserem Kundenbüro unter +43 1 600 30 22 – 48122 bzw. via info@wipark.at in Verbindung setzen. In personalbesetzten Garagen haben Sie auch die Möglichkeit, sich direkt an die Mitarbeiter*innen vor Ort zu wenden.

Häufige Fragen rund um die Dauerparkkarte

Mietverträge gelten auf unbestimmte Zeit und können unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines jeden Monats gekündigt werden.

Die meisten Dauerparkkarten können für einen Zeitraum von bis zu maximal 6 Monaten monatsweise karenziert werden. Auch hierfür gilt die Frist von einem Monat zum Letzten eines jeden Monats.

Die Preise hängen von verschiedenen Faktoren ab. Bei Park + Ride-Garagen und sogenannten Wohnsammelgaragen, wird der Preis von Fördergebern festgelegt. In anderen Garagen wiederum ist der Preis (ähnlich wie bei Wohnungen) von Faktoren wie Lage, Erreichbarkeit, Errichtungs- und Betriebskosten etc. abhängig.

An einigen Standorten wird in den Monaten November bis März ein sogenannter Saisonzuschlag in der Höhe von 20 % des Monatstarifs verrechnet. Dieser Saisonzuschlag dient zur Deckung der Mehrkosten in den Wintermonaten wie z. B. Schneeräumung, vermehrte Reinigung der Garage, Rampenheizungen etc.

Im Regelfall gilt in WIPARK-Garagen freie Stellplatzwahl, das heißt Sie können den ersten freien Parkplatz benutzen. Bitte nehmen Sie aber natürlich Rücksicht auf Parkbeschränkungen wie Behindertenparkplätze oder Ladestellen für Elektrofahrzeuge.

Unser 24 h Service steht Ihnen von 0 – 24 Uhr an 365 Tagen im Jahr unter der Telefonnummer 0810 10 10 36 zur Verfügung.